Mit am Freitag (03.08.2018) veröffentlichtem Beschluss, bestätigt das Bundesverfassungsgericht die Verurteilung von Ursula Haverbeck durch das Landgericht Verden, das eine zweijährige Haftstrafe verhangen hatte. Das Gericht sieht Paragraph 130 als zulässigen Eingriff in die Meinungsfreiheit an und begründet, weshalb sich Ursula Haverbeck nach seiner Auffassung strafbar gemacht habe und ihre Äußerungen nicht in den Schutzbereich der Meinungsfreiheit fallen würden.
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